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Impressum

Diensteanbieter:

Kaiser Otto Fest GmbH
Ulrichplatz 9a
39104 Magdeburg

Telefon: 0391-541 00 11
Telefax: 0391-541 89 24

E-Mail: info@kaiserottofest.de
Internet: www.kaiserottofest.de 

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:

Ingo Bumbke

Registergericht:

Amtsgericht Magdeburg

Registernummer:

HR B 13614

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 813 618 287

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß Telemediengesetz (TMG):

Ingo Bumbke (Anschrift wie oben)

Konzept und Umsetzung:

Müller Marketing GmbH
Agentur für Marketing und Kommunikation
Internet: www.muellermarketing-gmbh.de

Webdesign:

Drei Hoch Drei - Agentur für Mediendesign
Internet: www.dreihochdrei.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kaiser-Otto-Fest GmbH
Kaiser-Otto-Fest 31.08. - 02.09.2012

  1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen grundsätzlich nur zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Jedoch schließen die Vorverkaufsstellen über die Erhebung der Vorverkaufsgebühr mit dem Käufer einen Vertrag in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab.
  2. Die Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ohne einen Anspruch auf einen bestimmten Künstler, Darbietung oder Bühne. Das Eintrittsbändchen ist gut sichtbar am Körper zu tragen. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, gezielt Besucher ohne sichtbares Eintrittsbändchen anzusprechen und gegebenenfalls vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
  3. Dem Veranstalter steht das Recht zu, aus wichtigem Grund, die Veranstaltung terminlich oder örtlich zu verlegen. Der Veranstalter ist auch befugt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund gänzlich abzusagen. Wird die Veranstaltung endgültig abgesetzt, so soll der Käufer seine Eintrittskarte innerhalb von sechs Wochen zurückzugeben. In beiden Fällen erstattet der Veranstalter nur den Nennwert der Eintrittskarte zurück. Die Rückerstattung der Vorverkaufsgebühr fällt in den Tätigkeitsbereich der Vorverkaufsstellen. Hierauf hat der Veranstalter keinen rechtlichen Einfluss. Der Veranstalter hat die Vorverkaufsstellen jedoch aufgefordert, in den vorbezeichneten Fällen die Vorverkaufsgebühr an den Käufer zurückzuführen.
  4. Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Veranstalter ist berechtigt, Kindern den Zutritt zu der Veranstaltung zu versagen, wenn sie nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
  5. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich auf Verlangen der Ordnungskräfte des Veranstalters durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.
  6. Beim Einlass findet aus Gründen der Sicherheit sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist verboten Fahrräder, Glasbehälter, Getränke, Dosen, Plastikkanister und -behälter, Hartverpackungen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen aller Art und sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist berechtigt, durch sein Sicherheitspersonal, bei Einlass eine Leibesvisitation durchzuführen. Gefährliche und verbotene Gegenstände werden ohne Recht auf Rückerstattung eingezogen.
  7. Hunde sind an der Leine zu führen. Der Maulkorb ist auf Anweisung des Sicherheitspersonals anzulegen.
  8. Der Veranstalter ist bei Nichtbeachtung der Verbote und/oder der Anweisungen des Sicherheitspersonals berechtigt, dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern und/oder einen Verweis von dem Veranstaltungsgelände anzuordnen. Dies gilt auch, wenn den Besucher kein Verschulden trifft. Macht der Veranstalter von seinen Rechten Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.
  9. Von den vorgenannten Ziffern bleibt das Recht des Veranstalters zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere jede Veranlassung und Teilnahme an gewalttätigen Auseinandersetzungen.
  10. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Ablauf der Veranstaltung, soweit Gestaltung, Länge und Lautstärke der Darbietung betroffen sind. Auf diese Bereiche hat der Veranstalter nach seinen Verträgen mit den Künstlern keinen Einfluss.
  11. Bei Künstlerdarbietungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter übernimmt dabei keinerlei Haftung. Er rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab, bzw. empfiehlt Hörschutz zu nutzen.
  12. Bei Sichtbehinderungen jeglicher Art, z.B. durch veranstaltungstechnische Ausrüstungen und durch ein zahlreich anwesendes Publikum erwachsen dem Karteninhaber keine Ansprüche auf Minderung des Kartenpreises.
  13. Eine Rücknahme der Eintrittskarten ist nicht möglich. Bei Verlust des Eintrittsbändchens wird kein Ersatz geleistet.
  14. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. wegen Nichterfüllung, mangelhafter Leistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung etc.) sind ausgeschlossen.
  15. Die in Werbemaßnahmen oder anderen Medien publizierten Angaben zu den Veranstaltungen sind unverbindlich. Das Geltendmachen von Haftungsansprüchen gegen die Kaiser Otto Fest GmbH ist ausgeschlossen.
  16. Der Inhaber dieser Eintrittskarte nimmt zur Kenntnis, dass auch bezüglich sonstiger Sach- und Körperschäden keine Haftung übernommen wird.
  17. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für die ihm während der Veranstaltungsdauer übergebenen Gegenstände, insbesondere Bekleidungsstücke, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte. Der Veranstalter leistet auch keinen Schadensersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.
  18. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
  19. Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs und das Besteigen von Absperrgittern sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Inhaber sich im Klaren, dass eine Verweisung von dem Veranstaltungsort auf Anordnung des Veranstalters erfolgen kann.
  20. Das Anbringen von Transparenten, Plakaten und das Verteilen von Werbematerialien jeglicher Art auf dem Veranstaltungsgelände Bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Kaiser Otto Fest GmbH.
  21. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
  22. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

Gerichtstand und Erfüllungsort ist Magdeburg

Anschrift: Kaiser Otto Fest GmbH
Ulrichplatz 9a
39104 Magdeburg

Ottostadt Magdeburg
IG Innenstadt

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